Strafrecht in • Nürnberg • Fürth • Hersbruck

Strafverteidigung – Mit Erfahrung und Kompetenz

Fachanwalt für Strafrecht: Rechtsanwalt Dr. Ralph Balzer

Bild: Dr. Ralph Balzer | Fachanwalt für Strafrecht in Nürnberg, Fürth, Hersbruck

Aktuelle Publikationen

Fachanwalt für Strafrecht

Auf keinem anderen Rechtsgebiet greift der Staat mit mehr Macht in die Rechte des Bürgers ein als im Strafrecht. Die Konsequenzen staatlichen Handelns sind für den Einzelnen einschneidender und umfassender als in allen anderen Bereichen. Die Freiheit des Bürgers kann im Strafrecht erheblich eingeschränkt werden. Die Eingriffe reichen von der Entziehung der Fahrerlaubnis, von Geldstrafen bis hin zu Festnahmen, Berufsverboten, Freiheitsstrafen und anderen freiheitsbeschneidenden Maßnahmen.

Fachanwalt Strafrecht Fürth

Deshalb ist es für die Betroffenen wichtig, dass sie sich von Beginn des Ermittlungsverfahrens an von einem Rechtsanwalt verteidigen lassen. Als Fachanwalt  für Strafrecht verfüge ich über die nötige Erfahrung (der Titel „Fachanwalt“ wird einem Rechtsanwalt von der Anwaltskammer nur verliehen, wenn er eine bestimmt Zahl an Strafverfahren als Verteidiger begleitet hat) und Kompetenz, um den Strafverfolgungsbehörden und Gerichten auf Augenhöhe zu begegnen.

Sobald ein Betroffener von der Polizei beschuldigt wird, eine Straftat begangen zu haben, sollte er in der Regel keine Aussage vor der Polizei machen. Alles, was zu Beginn des Verfahrens von ihm zu Protokoll gebracht wird, kann später gegen ihn verwendet werden. Ohne Kenntnis des Akteninhalts der Strafverfolgungsbehörden ist eine Aussage des Beschuldigten nicht zu empfehlen. Stattdessen sollte er von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen und über seinen Verteidiger Akteneinsicht in die Ermittlungsakte beantragen. Eine Einlassung zu den Vorwürfen kann dann in Kenntnis der ihn belastenden Umstände bzw. Zeugenaussagen immer noch erfolgen.

Anwalt für Erbrecht

Auf dem Rechtsgebiet Erbrecht ist eine wichtige und ausführliche rechtliche Beratung bereits vor Abfassung von Testamenten und Abschluss von Erbverträgen unbedingt anzuraten, da in diesem oftmals sehr formalistischen Rechtsgebiet eine Unzahl von Fehlerquellen lauert.

Durch unsere umfassende Beratung bei Abfassung von Testamenten, Erbverträgen und optimalen steuerrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten etwa bei Unternehmensnachfolge stellen wir sicher, dass der für Sie optimale Weg bezüglich der Weitervergabe Ihres Vermögens gewählt wird. Hierbei arbeiten wir natürlich auch mit Steuerkanzleien, Wirtschaftsprüfern etc. zusammen.

Philosophie

„Als unabhängiger Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten hat der Rechtsanwalt seinen Mandanten vor Rechtsverlusten zu schützen, rechtsgestaltend, konfliktvermeidend und streitschlichtend zu begleiten, vor Fehlentscheidungen durch Gerichte und Behörden zu bewahren und gegen verfassungswidrige Beeinträchtigung und staatliche Machtüberschreitung zu sichern.“
(§ 1 Abs. 3 der Berufsordnung für Rechtsanwälte)

Unsere Kanzlei-Philosophie ist an vorstehendem Leitprinzip der Berufsordnung für Rechtsanwälte ausgerichtet. In diesem Zusammenhang verstehen wir uns als kompetenter Begleiter sowohl von gewerblichen Mandanten als auch von Privatleuten, die erstmalig Kontakt zu einem Rechtsanwalt aufnehmen.

Wir verstehen uns ganz bewusst als Gegenmodell einer anonymen Beratungsfabrik, so dass es für uns selbstverständlich ist, dass die Anwälte unserer Kanzlei von Beginn bis zum Abschluss des Mandates dem Mandanten persönlich und individuell beratend zur Seite stehen.